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Angebot:

Angebote, die sich ausschließlich auf technisches Equipment beziehen, sind kostenfrei. Jede Art von Lösungsmodellen im technischen Bereich werden, bei Nichtbeauftragung der Firma Event-Corp e.U., nach dem aktuellen Stundensatz verrechnet .

Ideenfindung und Konzeptionen, die auf Grundlage eines entsprechenden Briefings durch den Auftraggeber basieren, sind ebenfalls kostenpflichtig, sowie Kompositionen, Arrangements und Layouts bei Spots, Jingles, Video- und Audioproduktionen. Honorare dieser Art  richten sich, wenn nicht anders vereinbart, nach den Empfehlungen der Wirtschaftskammer in den Bereichen Werbung und PR- Berater.

Bei Auftragserteilung werden diese Honorare nicht in Rechnung gestellt, sondern dem Gesamtbetrag gutgeschrieben.

 

Copyrights:

Die Urheber und Nutzungsrechte an allen Kompositionen, Arrangements, Konzepten, Texten und sonstigen Unterlagen bleiben, auch nach vollständiger Bezahlung der Leistungen, in vollem Umfang und Inhalt bei der Firma Event-Corp e.U.. Das bezieht sich auch auf Präsentationen in allen Geschäftsbereichen der Firma Event-Corp E.U..

Jede Übertragung der Nutzungs- oder Airplayrechte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung, in der auch die Kosten der übertragenen Rechte angeführt sind. Die Verwertung oder Veröffentlichung der präsentierten Lösungen, Ideen oder Layouts ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Event-Corp E.U. zulässig.

 

Genehmigungen:

Alle angebotenen Leistungen sind vom Auftraggeber in jedem Punkt zu überprüfen und VOR der Veranstaltung, dem Abgabetermin bei TV- und Radiogesellschaften, oder der offiziellen Vorführung freizugeben. Event-Corp E.U. gibt bei Anfrage gerne Auskunft über die statische Beschaffenheit von technischem Equipment, Risiken bei pyrotechnischen Effekten und über Urheber bei Verwendung von geschütztem Ton- oder Bildmaterial. Vom Auftraggeber nicht rechtzeitig freigegebene Leistungen, gelten als genehmigt.

Die Event-Corp E.U. weißt darauf hin, dass bei allen Arten von Traversenaufbauten ein Statikbefund eines Ziviltechnikers vom Veranstalter in Auftrag zu geben ist.

 

Spesen:

Jede Art von im Voraus nicht genau kalkulierbaren Spesen, werden im Angebot als solche angeführt. Event-Corp E.U. behält sich das Recht vor, die angeführten Schätzungen zu korrigieren.

Zur Information handelt es sich hierbei zb.: um die Anzahl der Audio- /Videobänder bei Live-Aufzeichnungen, die zeitlich nicht genau abgegrenzt sind, Batterien oder Treibstoffkosten bei Einsatz eines Aggregats.

 

Zahlungsvereinbarung:

Event-Corp E.U. behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung von bis zu 70% des Auftragsvolumens zu fordern. Leistungen sind prompt und ohne Abzüge nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Es werden 3,5% Verzugszinsen pro Monat in Rechnung gestellt. Im Falle eines Zahlungsverzuges, der länger als 61 Tage ist, werden die Kosten eines Inkassobüros dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung eines Auftrags, werden 4 Wochen vor Event-/Produktionsbeginn 30%, 2 Wochen vor EV-/Prod. Beginn 60% und 10 Tage vor Ev.-/Prod. Beginn 100% der Auftragssumme verrechnet.

Auch bei Abbruch von Produktionen, Tournee- Veranstaltungen, oder Veranstaltungsserien werden 100% der Auftragssumme verrechnet.

 

Technik:

Event-Corp E.U. haftet  für die Verfügbarkeit von technischem Equipment nur, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Ablauf der Gültigkeit des Angebotes bzw. vor der Veranstaltung oder vor Produktionsbeginn bei uns eingelangt und von uns bestätigt wurde.

Bei Veranstaltungen, bei denen Equipment vom beigestellten Personal der Firma Event-Corp E.U. nicht mehr überschaubar ist, bzw. Material zwischen gelagert wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, ausreichend Personal während der Veranstaltung und in Veranstaltungspausen, zur Bewachung des Equipment zur Verfügung zu stellen. Beschädigungen werden, je nach Reparaturaufwand, verrechnet. Bei Verlust haftet der Auftraggeber mit dem Wiederanschaffungspreis. Dies gilt für Licht-, Video-, Audio-, Filmequipment und jede Art von Bühnenkomponenten. Die Forderungen, welche sich aus Lieferungen und Leistungen im Bereich Technik von Event-Corp E.U. ergeben, sind unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung oder eventuellen Außenständen des Auftraggebers.

 

Akteure:

Bei der Buchung von Akteuren über die Firma Event-Corp E.U., auch wenn der Akteur nur einen Teil der Leistung von Event-Corp E.U. darstellt, müssen die vorher vereinbarten Mindestanforderungen für den Akteur, ohne Abstriche, bereitgestellt sein. Nicht bereitgestellte Leistungen des Auftraggebers, können ein Auftrittshinderungsgrund sein.

 

Fixinstallation: 

Die Waren die im Zuge einer Fixinstallation, an den Kunden verkauft werden, gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Waren und

der in Verbindung mit der Ware erbrachten Dienstleistungen, in den Besitz des Kunden über!

 

Änderungen der allgemeinen  Geschäftsbedingungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung gültig.

 

Stand 2024-02-01

 

Event-Corp e.U.

Hauptstraße 18/16a

2340 Mödling

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